{"id":77392,"date":"2024-11-03T23:37:07","date_gmt":"2024-11-03T20:37:07","guid":{"rendered":"https:\/\/www.mikropor.com\/general-terms-and-conditions\/"},"modified":"2024-11-03T23:45:39","modified_gmt":"2024-11-03T20:45:39","slug":"allgemeine-geschaeftsbedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.mikropor.com\/de\/allgemeine-geschaeftsbedingungen\/","title":{"rendered":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen"},"content":{"rendered":"<section class=\"wpb-content-wrapper\"><p>[vc_row el_class=&#8220;Description&#8220;][vc_column][vc_column_text]<\/p>\n<p style=\"text-align: right;\">Stand: 1. September 2024<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>Mikropor GmbH<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a7 1 Umfang, Form<\/strong><\/p>\n<p>1. Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (\u201eAGB\u201c) gelten f\u00fcr alle Gesch\u00e4ftsbeziehungen zwischen der Mikropor GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 27836 (\u201euns\u201c, \u201ewir\u201c oder \u201eMikropor\u201c) und ihren Kunden (\u201eK\u00e4ufer\u201c oder \u201eSie\u201c, K\u00e4ufer und Mikropor jeweils eine Partei und zusammen die \u201eParteien\u201c). Die AGB gelten nur, wenn der K\u00e4ufer ein Unternehmer im Sinne des \u00a7 14 BGB ist.<\/p>\n<p>2. Die AGB gelten insbesondere f\u00fcr Vertr\u00e4ge \u00fcber den Verkauf und\/oder die Lieferung unserer Produkte (die \u201eProdukte\u201c), unabh\u00e4ngig davon, ob wir die Produkte selbst herstellen oder von unseren Lieferanten beziehen. Soweit nicht anders vereinbart, gelten die AGB in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung des K\u00e4ufers g\u00fcltigen Fassung als Rahmenvereinbarung auch f\u00fcr k\u00fcnftige Vertr\u00e4ge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen m\u00fcssten.<\/p>\n<p>3. Unsere AGB gelten ausschlie\u00dflich. Abweichende, entgegenstehende oder erg\u00e4nzende Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen des K\u00e4ufers oder Dritter werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdr\u00fccklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, z.B. auch dann, wenn der K\u00e4ufer im Rahmen der Bestellung auf eigene Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen verweist und wir diesen nicht ausdr\u00fccklich widersprechen.<\/p>\n<p>4. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abge\u00e4ndert oder ausdr\u00fccklich ausgeschlossen werden.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 2 Vertragsschluss<\/strong><\/p>\n<p>1. Unsere Angebote sind freibleibend.<\/p>\n<p>2. Die Bestellung der Produkte durch den K\u00e4ufer gilt als verbindliches Vertragsangebot. Wir sind berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von zwei (2) Wochen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen.<\/p>\n<p>3. Mit der Bestellung der Produkte erkl\u00e4rt der K\u00e4ufer verbindlich, dass er die bestellten Produkte zu den Bedingungen dieser AGB erwerben m\u00f6chte. Bestellungen werden nur angenommen, wenn sie von uns schriftlich best\u00e4tigt werden. Sollten bestellte Produkte nicht verf\u00fcgbar sein, werden wir die Bestellung nicht annehmen und den K\u00e4ufer unverz\u00fcglich informieren; bereits geleistete Zahlungen werden von uns unverz\u00fcglich erstattet.<\/p>\n<p>4. Wir behalten uns das Recht vor, Unterauftragnehmer mit der Erf\u00fcllung unserer vertraglichen Verpflichtungen zu beauftragen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 3 Lieferzeit und Lieferverzug<\/strong><\/p>\n<p>1. Wird die Lieferzeit nicht individuell vereinbart, so betr\u00e4gt die Lieferzeit zehn (10) Wochen ab Vertragsabschluss.<\/p>\n<p>2. Wir kommen mit unserer Lieferung erst dann in Verzug, wenn eine vom K\u00e4ufer schriftlich gesetzte, angemessene Frist, die mindestens zwei (2) Wochen betragen muss, fruchtlos verstrichen ist.<\/p>\n<p>3. Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gr\u00fcnden, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten k\u00f6nnen (Nichtverf\u00fcgbarkeit des Produkts), werden wir den K\u00e4ufer hier\u00fcber unverz\u00fcglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche neue Lieferfrist mitteilen. Ist das Produkt auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verf\u00fcgbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zur\u00fcckzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Bestellers werden wir unverz\u00fcglich erstatten. Als Fall der Nichtverf\u00fcgbarkeit der Produkte gilt auch die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgesch\u00e4ft abgeschlossen haben, oder bei sonstigen St\u00f6rungen in der Lieferkette, z.B. durch h\u00f6here Gewalt.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 4 Lieferung, Gefahr\u00fcbergang, Abnahme, Annahmeverzug<\/strong><\/p>\n<p>1. Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erf\u00fcllungsort f\u00fcr die Lieferung und etwaige Nacherf\u00fcllung liegt. Auf Verlangen und Kosten des K\u00e4ufers werden die Produkte an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandart, Verpackung) zu bestimmen.<\/p>\n<p>2. Die Gefahr des zuf\u00e4lligen Untergangs und der zuf\u00e4lligen Verschlechterung der Produkte geht sp\u00e4testens mit der \u00dcbergabe auf den K\u00e4ufer \u00fcber. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zuf\u00e4lligen Untergangs und der zuf\u00e4lligen Verschlechterung der Produkte sowie die Verz\u00f6gerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Produkte an den Spediteur, den Frachtf\u00fchrer oder die sonst zur Ausf\u00fchrung der Versendung bestimmte Person bzw. Unternehmen auf den K\u00e4ufer \u00fcber. Haben die Parteien vereinbart, dass die Produkte abgenommen werden m\u00fcssen, z.B. aufgrund von Sonderanfertigungen oder speziellen Anpassungen, so geht die Gefahr mit der Abnahme \u00fcber. Der \u00dcbergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der K\u00e4ufer im Verzug der Annahme ist.<\/p>\n<p>3. Kommt der K\u00e4ufer in Annahmeverzug, unterl\u00e4sst er eine Mitwirkungshandlung oder verz\u00f6gert sich unsere Lieferung aus anderen, vom K\u00e4ufer zu vertretenden Gr\u00fcnden, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschlie\u00dflich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. Hierf\u00fcr berechnen wir eine Entsch\u00e4digung in H\u00f6he von 0,5 % des Kaufpreises pro Kalenderwoche, insgesamt jedoch nicht mehr als 5 % des Kaufpreises, beginnend mit der Lieferfrist bzw., wenn es keine Lieferfrist gibt, mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Produkte. Lehnt der K\u00e4ufer die Lieferung endg\u00fcltig ab, sind wir berechtigt, 10 % des Kaufpreises zu berechnen.<\/p>\n<p>Der Nachweis eines h\u00f6heren Schadens und unsere gesetzlichen Anspr\u00fcche (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, R\u00fccktritt) bleiben unber\u00fchrt; die pauschale Entsch\u00e4digung ist jedoch auf weitergehende monet\u00e4re Anspr\u00fcche anzurechnen. Der K\u00e4ufer ist berechtigt, nachzuweisen, dass uns \u00fcberhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als die vorstehende pauschale Entsch\u00e4digung entstanden ist.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 5 Preise und Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, Zur\u00fcckbehaltungsrecht<\/strong><\/p>\n<p>1. Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise, und zwar ab Lager, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer (falls anwendbar).<\/p>\n<p>2. Im Falle des Versendungskaufs tr\u00e4gt der K\u00e4ufer die Transportkosten ab Lager und die Kosten einer vom K\u00e4ufer verlangten Transportversicherung. Etwaige Z\u00f6lle, Geb\u00fchren, Steuern und sonstige \u00f6ffentliche Abgaben tr\u00e4gt der K\u00e4ufer.<\/p>\n<p>3. Der Kaufpreis ist f\u00e4llig und zahlbar innerhalb von drei\u00dfig (30) Tagen nach Rechnungsstellung und Lieferung oder, falls die Produkte abnahmepflichtig sind, Abnahme der Produkte. Wir sind jedoch jederzeit, auch im Rahmen einer laufenden Gesch\u00e4ftsbeziehung, berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse vorzunehmen. Einen entsprechenden Vorbehalt werden wir sp\u00e4testens mit der Bestellbest\u00e4tigung erkl\u00e4ren.<\/p>\n<p>4. Nach Ablauf der vorgenannten Zahlungsfrist ger\u00e4t der K\u00e4ufer in Zahlungsverzug. W\u00e4hrend des Verzuges hat der K\u00e4ufer Zinsen in H\u00f6he von 9 Prozentpunkten \u00fcber dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens behalten wir uns vor.<\/p>\n<p>5. Die Aufrechnung gegen unsere Forderungen ist ausgeschlossen, es sei denn, die aufzurechnende Gegenforderung ist rechtskr\u00e4ftig festgestellt oder unbestritten. Das Gleiche gilt f\u00fcr die Geltendmachung eines Zur\u00fcckbehaltungsrechts durch den Kunden. Der K\u00e4ufer kann ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht nur aus\u00fcben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverh\u00e4ltnis beruht.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 6 Eigentumsvorbehalt<\/strong><\/p>\n<p>1. Wir behalten uns das Eigentum an den verkauften Produkten bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung aller unserer gegenw\u00e4rtigen und k\u00fcnftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und aus der laufenden Gesch\u00e4ftsbeziehung mit dem K\u00e4ufer vor.<\/p>\n<p>2. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte d\u00fcrfen vor vollst\u00e4ndiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpf\u00e4ndet noch zur Sicherheit \u00fcbereignet werden. Der K\u00e4ufer hat uns unverz\u00fcglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Er\u00f6ffnung des Insolvenzverfahrens gestellt wird oder wenn Dritte die uns geh\u00f6renden Produkte pf\u00e4nden (z.B. durch Beschlagnahme) oder \u00e4hnliche Eingriffe vornehmen, damit wir Klage gem\u00e4\u00df \u00a7 771 ZPO erheben k\u00f6nnen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und au\u00dfergerichtlichen Kosten einer solchen Klage zu erstatten, haftet der K\u00e4ufer f\u00fcr den entstandenen Ausfall.<\/p>\n<p>3. Bei vertragswidrigem Verhalten des K\u00e4ufers, insbesondere bei Nichtzahlung des f\u00e4lligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zur\u00fcckzutreten und\/oder die Produkte auf Grund des Eigentumsvorbehalts herauszuverlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erkl\u00e4rung des R\u00fccktritts; vielmehr sind wir berechtigt, lediglich die Herausgabe der Produkte zu verlangen und uns den R\u00fccktritt vom Vertrag vorzubehalten. Zahlt der K\u00e4ufer den f\u00e4lligen Kaufpreis nicht, d\u00fcrfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem K\u00e4ufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.<\/p>\n<p>4. Der K\u00e4ufer ist bis auf Widerruf gem\u00e4\u00df nachstehendem Unterabsatz 4.3 ist der K\u00e4ufer berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte im ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsverkehr weiter zu ver\u00e4u\u00dfern und\/oder zu verarbeiten. In diesen F\u00e4llen gelten die nachfolgenden Bestimmungen:<\/p>\n<p>4.1 Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Produkte entstehenden Erzeugnisse (die \u201eErzeugnisse\u201c) zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Gegenst\u00e4nden Dritter deren Eigentum bestehen, so erwerben wir Miteigentum in H\u00f6he des Rechnungswertes der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Produkte. F\u00fcr die durch Verarbeitung entstehenden Erzeugnisse gilt im \u00dcbrigen das Gleiche wie f\u00fcr die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte.<\/p>\n<p>4.2 Die aus dem Weiterverkauf der Produkte oder der Erzeugnisse entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der K\u00e4ufer schon jetzt insgesamt bzw. in H\u00f6he unseres etwaigen Miteigentumsanteils gem\u00e4\u00df vorstehendem Unterabsatz (\u201eabgetretene Forderungen\u201c) zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die in \u00a7 6 Abs. 2 genannten Verpflichtungen des K\u00e4ufers gelten auch im Hinblick auf die abgetretenen Forderungen.<\/p>\n<p>4.3 Zur Einziehung der abgetretenen Forderungen bleibt der K\u00e4ufer neben uns erm\u00e4chtigt. Wir verpflichten uns, die abgetretenen Forderungen nicht einzuziehen, solange der K\u00e4ufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegen\u00fcber nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsf\u00e4higkeit vorliegt und wir den Eigentumsvorbehalt nicht in Aus\u00fcbung eines Rechts gem\u00e4\u00df \u00a7 6 Abs. 3 geltend machen. Ist aber dies der Fall, so k\u00f6nnen wir verlangen, dass der K\u00e4ufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugeh\u00f6rigen Unterlagen aush\u00e4ndigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt. In diesem Fall sind wir auch berechtigt, die Befugnis des K\u00e4ufers zur Weiterver\u00e4u\u00dferung und Verarbeitung der Produkte zu widerrufen, die dem Eigentumsvorbehalt unterliegen.<\/p>\n<p>4.4 \u00dcbersteigt der Wert der realisierbaren Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20 %, werden wir auf Verlangen des K\u00e4ufers Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 7 Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche des K\u00e4ufers<\/strong><\/p>\n<p>1. F\u00fcr die Rechte des K\u00e4ufers bei Sach- und Rechtsm\u00e4ngeln (einschlie\u00dflich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgem\u00e4\u00dfer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Die gesetzlichen Bestimmungen \u00fcber die Rechte des K\u00e4ufers aus gesondert erteilten Herstellergarantien bleiben jedoch unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>2. Wir haften nicht f\u00fcr M\u00e4ngel, die der K\u00e4ufer bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrl\u00e4ssig nicht kennt (\u00a7 442 BGB). Die M\u00e4ngelanspr\u00fcche des K\u00e4ufers setzen ferner voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und R\u00fcgepflichten (\u00a7\u00a7 377, 381 HGB) nachgekommen ist. In jedem Fall sind offensichtliche M\u00e4ngel innerhalb von zehn (10) Werktagen nach Ablieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare M\u00e4ngel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich zu r\u00fcgen. Vers\u00e4umt der K\u00e4ufer die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Untersuchung und\/oder M\u00e4ngelanzeige, ist unsere Haftung f\u00fcr den nicht oder nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgem\u00e4\u00df angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. Bei Produkten, die zur Montage, zum Einbau oder zur Installation bestimmt sind, gilt dies auch dann, wenn sich der Mangel infolge der Verletzung einer dieser Pflichten erst nach der entsprechenden Verarbeitung gezeigt hat; in diesem Fall hat der K\u00e4ufer insbesondere keine Anspr\u00fcche auf Ersatz entsprechender Kosten (Aus- und Einbaukosten im Sinne des \u00a7 439 Abs. 3 BGB).<\/p>\n<p>3. Ist ein geliefertes Produkt mangelhaft, k\u00f6nnen wir zun\u00e4chst w\u00e4hlen, ob wir Nacherf\u00fcllung durch Nachbesserung oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache leisten wollen (Nachlieferung). Ist die von uns gew\u00e4hlte Art der Nacherf\u00fcllung im Einzelfall f\u00fcr den K\u00e4ufer unzumutbar, kann er sie verweigern. Unser Recht, die Nacherf\u00fcllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt hiervon unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>4. Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherf\u00fcllung davon abh\u00e4ngig zu machen, dass der K\u00e4ufer den f\u00e4lligen Kaufpreis bezahlt. Der K\u00e4ufer ist jedoch berechtigt, einen im Verh\u00e4ltnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zur\u00fcckzubehalten.<\/p>\n<p>5. Der K\u00e4ufer hat uns die zur geschuldeten Nacherf\u00fcllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere das beanstandete Produkt zu Pr\u00fcfungszwecken zu \u00fcbergeben. Im Falle der Nachlieferung hat der K\u00e4ufer das mangelhafte Produkt auf unser Verlangen nach den gesetzlichen Vorschriften an uns zur\u00fcckzusenden; ein Anspruch auf R\u00fcckgabe besteht jedoch nicht. Die Nacherf\u00fcllung umfasst nicht den Aus- oder Abbau oder die Demontage des mangelhaften Produkts oder den Einbau, die Anbringung oder Montage eines mangelfreien Produkts, wenn wir zu diesen Leistungen urspr\u00fcnglich nicht verpflichtet waren; der Anspruch des K\u00e4ufers auf Ersatz entsprechender Kosten bleibt unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>6. Die zum Zweck der Pr\u00fcfung und Nacherf\u00fcllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie etwaige Ausbau- und Einbaukosten, haben wir nach Ma\u00dfgabe der gesetzlichen Bestimmungen und dieser AGB zu tragen bzw. zu erstatten, wenn tats\u00e4chlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls k\u00f6nnen wir vom K\u00e4ufer Ersatz der durch das unberechtigte Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten verlangen, wenn der K\u00e4ufer wusste oder h\u00e4tte erkennen k\u00f6nnen, dass tats\u00e4chlich kein Mangel vorlag oder er den Mangel im Sinne von \u00a7 7 Abs. 2 versp\u00e4tet angezeigt hat.<\/p>\n<p>7. Anspr\u00fcche des K\u00e4ufers auf Aufwendungsersatz nach \u00a7 445a Abs. 1 BGB sind ausgeschlossen, es sei denn, der letzte Vertrag in der Lieferkette ist ein Verbrauchsg\u00fcterkauf (\u00a7\u00a7 478, 474 BGB).<\/p>\n<p><strong>\u00a7 8 H\u00f6here Gewalt<\/strong><\/p>\n<p>1. Ereignisse h\u00f6herer Gewalt, die uns die Erf\u00fcllung wesentlich erschweren oder unm\u00f6glich machen, berechtigen uns, die Erf\u00fcllung unserer Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. H\u00f6here Gewalt ist jedes von uns nicht zu vertretende Ereignis, insbesondere Krieg, Mobilmachung, Sabotageakte, terroristische Anschl\u00e4ge, Handelsbeschr\u00e4nkungen, Embargos, Lieferboykotte, Epidemien, Pandemien und dadurch bedingte gesetzliche, beh\u00f6rdliche oder hoheitliche Einschr\u00e4nkungen des \u00f6ffentlichen und wirtschaftlichen Lebens, Naturkatastrophen, Explosion, Blitzschlag, Feuer, Sturm\/Orkan, Zerst\u00f6rung der \u00f6ffentlichen Infrastruktur (Energie, Telekommunikation, Verkehr), Verstaatlichung sowie Streik und Aussperrung. Wir werden den K\u00e4ufer \u00fcber alle Ereignisse h\u00f6herer Gewalt informieren und uns bem\u00fchen, die Interessen des K\u00e4ufers zu ber\u00fccksichtigen, soweit wir darauf Einfluss haben. Die gesetzlichen Rechte des K\u00e4ufers, insbesondere im Falle eines Ausschlusses der Leistungspflicht, insbesondere wegen Unm\u00f6glichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und\/oder Nacherf\u00fcllung, bleiben unber\u00fchrt. Wenn und soweit das Ereignis h\u00f6herer Gewalt l\u00e4nger als sechs (6) Monate andauert, ist der K\u00e4ufer berechtigt, von der von dem Ereignis h\u00f6herer Gewalt betroffenen Bestellung zur\u00fcckzutreten.<\/p>\n<p>2. Die Partei, bei der ein Fall h\u00f6herer Gewalt eingetreten ist, unterrichtet die andere Partei unverz\u00fcglich \u00fcber dessen Eintreten und sp\u00e4tere Beendigung.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 9 Haftung<\/strong><\/p>\n<p>1. Wir haften unbeschr\u00e4nkt f\u00fcr Vorsatz und grobe Fahrl\u00e4ssigkeit, sowie f\u00fcr Sch\u00e4den aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz.<\/p>\n<p>2. Bei leicht fahrl\u00e4ssiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erf\u00fcllung die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung des Vertrages \u00fcberhaupt erst erm\u00f6glicht und auf deren Einhaltung der K\u00e4ufer regelm\u00e4\u00dfig vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht), ist unsere Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. \u00a7 9 Abs. 1 bleibt hiervon unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>3. In den F\u00e4llen des \u00a7 9 Abs. 2 ist unsere Haftung auf 50 % der H\u00f6he des jeweiligen Bestellwertes begrenzt. Indirekte Sch\u00e4den und Folgesch\u00e4den einschlie\u00dflich entgangenem Gewinn sind ausgeschlossen.<\/p>\n<p>4. Soweit nicht ausdr\u00fccklich anders vereinbart, ist eine weitergehende Haftung unsererseits ausgeschlossen.<\/p>\n<p>5. Die vorstehenden Haftungsbestimmungen gelten entsprechend f\u00fcr das Verhalten und die Anspr\u00fcche gegen unsere Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erf\u00fcllungsgehilfen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 10 Verj\u00e4hrung<\/strong><\/p>\n<p>1. Abweichend von \u00a7 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB betr\u00e4gt die allgemeine Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fcr Anspr\u00fcche aus Sach- und Rechtsm\u00e4ngeln bei Ger\u00e4ten zur Druckluftfiltration und Druckluftaufbereitung zwei Jahre ab Ablieferung, bei allen anderen Erzeugnissen ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verj\u00e4hrung mit der Abnahme.<\/p>\n<p>2. Die vorstehende Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fcr Kaufvertr\u00e4ge gilt auch f\u00fcr vertragliche und au\u00dfervertragliche Schadensersatzanspr\u00fcche des K\u00e4ufers, die auf einem Mangel der Produkte beruhen, es sei denn, die Anwendung der regelm\u00e4\u00dfigen gesetzlichen Verj\u00e4hrungsfrist (\u00a7\u00a7 195, 199 BGB) w\u00fcrde im Einzelfall zu einer k\u00fcrzeren Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fchren. Schadensersatzanspr\u00fcche des K\u00e4ufers nach \u00a7 9 Abs. 1 verj\u00e4hren ausschlie\u00dflich nach den gesetzlichen Verj\u00e4hrungsfristen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 11 Datenschutz<\/strong><\/p>\n<p>Die Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, einschlie\u00dflich, soweit anwendbar, der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in unserer Datenschutzerkl\u00e4rung.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 12 Vertraulichkeit<\/strong><\/p>\n<p>1. Die Parteien werden alle Gesch\u00e4ftsgeheimnisse einschlie\u00dflich technischer Zeichnungen, St\u00fccklisten (Bills of Material \u2013 BOM), Entw\u00fcrfe (mit oder ohne Schutzrechte), Preise, Angebote, Kalkulationen und den Inhalt der laufenden Gesch\u00e4ftsbeziehung sowie sonstige als vertraulich gekennzeichnete oder als vertraulich erkennbare Informationen der anderen Partei (\u201eVertrauliche Informationen\u201c) vertraulich behandeln. Die empfangende Partei (\u201eEmpf\u00e4nger\u201c) wird die vertraulichen Informationen mit der gleichen Sorgfalt behandeln, wie sie ihre eigenen vertraulichen Informationen gleicher Sensibilit\u00e4t behandelt, mindestens jedoch mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.<\/p>\n<p>2. Die Verwendung der vertraulichen Informationen ist auf die Verwendung im Zusammenhang mit der laufenden Gesch\u00e4ftsbeziehung zwischen den Parteien beschr\u00e4nkt. Vertrauliche Informationen d\u00fcrfen ohne vorherige Zustimmung der offenlegenden Partei nicht an Dritte weitergegeben werden. Die Zustimmung muss schriftlich erteilt werden. Keine Dritten im Sinne dieses Absatzes sind verbundene Unternehmen der Parteien im Sinne der \u00a7\u00a7 15 ff. des Aktiengesetzes (AktG) und Berater, die gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.<\/p>\n<p>3. Soweit dies nach geltendem Recht erforderlich ist, ist der Empf\u00e4nger berechtigt, vertrauliche Informationen offenzulegen und weiterzugeben. Soweit dies nach geltendem Recht zul\u00e4ssig ist, hat der Empf\u00e4nger die offenlegende Partei vor der Offenlegung von vertraulichen Informationen zu informieren.<\/p>\n<p>4. Ausgenommen von der Verpflichtung zur Vertraulichkeit sind Informationen<\/p>\n<p>a) die bei Abschluss des Vertrages zwischen den Parteien bereits allgemein bekannt waren oder nachtr\u00e4glich ohne Versto\u00df gegen die in diesen AGB enthaltenen Geheimhaltungspflichten allgemein bekannt werden;<br \/>\nb) die der Empf\u00e4nger unabh\u00e4ngig entwickelt hat; oder<br \/>\nc) die der Empf\u00e4nger von Dritten erhalten hat.<\/p>\n<p>Die Beweislast f\u00fcr das Vorliegen der in diesem Absatz genannten Ausnahmen obliegt der Partei, die sich auf die Ausnahme beruft.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 13 Schlussbestimmungen<\/strong><\/p>\n<p>1. Es gilt ausschlie\u00dflich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des \u00dcbereinkommens der Vereinten Nationen \u00fcber Vertr\u00e4ge \u00fcber den internationalen Warenkauf (CISG).<\/p>\n<p>2. Ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand f\u00fcr alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag zwischen den Parteien ist, soweit gesetzlich zul\u00e4ssig, Aachen, Deutschland.<\/p>\n<p>3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem K\u00e4ufer oder einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die G\u00fcltigkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen nicht ber\u00fchrt. Gleiches gilt, wenn sich nachtr\u00e4glich bei der Durchf\u00fchrung des Vertrages oder in diesen AGB eine L\u00fccke herausstellt. In diesem Fall gelten anstelle der unwirksamen Bestimmung die gesetzlichen Vorschriften.<\/p>\n<p>4. Rechtserhebliche Erkl\u00e4rungen und Anzeigen des K\u00e4ufers im Zusammenhang mit dem Vertrag (z.B. Fristsetzungen, M\u00e4ngelanzeigen, Erkl\u00e4rung von R\u00fccktritt oder Minderung) bed\u00fcrfen der Schriftform. Schriftform im Sinne dieser AGB umfasst die Schrift- und Textform (z.B. Brief, E-Mail, Fax). Gesetzliche Formvorschriften bleiben hiervon unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>5. M\u00fcndliche Nebenabreden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Parteien haben gegenseitig schriftlich auf das Schriftformerfordernis verzichtet. \u00c4nderungen und Erg\u00e4nzungen des Vertrages bed\u00fcrfen zu ihrer Wirksamkeit stets der Schriftform. Dies gilt ausdr\u00fccklich auch f\u00fcr eine Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst.<\/p>\n<p>6. Bei Unstimmigkeiten zwischen der deutschen und der englischen Fassung dieser AGB ist die deutsche Fassung ma\u00dfgebend.[\/vc_column_text][vc_raw_html]JTNDc3R5bGUlM0UuZW50cnktY29udGVudCU3QiUyMG1hcmdpbi10b3AlM0ElMjAyNXB4JTNCJTIwJTdEJTNDJTJGc3R5bGUlM0U=[\/vc_raw_html][\/vc_column][\/vc_row]<\/p>\n<\/section>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>[vc_row el_class=&#8220;Description&#8220;][vc_column][vc_column_text] Stand: 1. September 2024 Mikropor GmbH Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen \u00a7 1 Umfang, Form 1. 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